Kann man die Kosten eines Wertgutachtens steuerlich absetzen? – Ja, aber nicht immer!
Letztes update:
May 17, 2025
Ob Sie die Kosten eines Immobilienwertgutachtens steuerlich absetzen können, hängt davon ab, wofür das Gutachten verwendet wird. Es kommt auf den Anlass, die Art der Immobilie und die steuerliche Nutzung an. In bestimmten Fällen können die Kosten voll oder anteilig als Werbungskosten, Betriebsausgaben oder Nachlassregelung geltend gemacht werden – in anderen nicht.
✅ 1. Absetzbar: Bei Vermietung oder gewerblicher Nutzung
Wenn die Immobilie vermietet oder gewerblich genutzt wird, können die Gutachtenkosten als:
Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 9 EStG) oder
Betriebsausgaben (§ 4 EStG)
voll steuerlich abgesetzt werden.
📌 Beispiele:
Sie lassen ein Gutachten zur Festlegung des Marktwerts bei Verkauf eines Mietshauses erstellen
Sie benötigen ein Gutachten für die Beleihung oder Umschuldung einer vermieteten Immobilie
Sie nutzen das Gutachten im Rahmen der Abschreibung (Restnutzungsdauer, Nachweis der Anschaffungskosten)
💡 Tipp: Wichtig ist, dass ein klarer Zusammenhang mit der Einkünfteerzielung besteht.
❌ Nicht absetzbar: Bei Eigennutzung oder privaten Verkäufen
Wenn die Immobilie selbst genutzt oder ein privater Anlass vorliegt, sind die Kosten nicht steuerlich abziehbar. Dazu zählen z. B.:
Gutachten im Zuge eines privaten Verkaufs (Eigennutzerimmobilie)
Bewertung bei Scheidung oder Erbschaftsstreitigkeiten, ohne steuerliche Relevanz
Wertermittlung aus persönlichem Interesse
📌 Beispiel: Sie verkaufen Ihr selbst bewohntes Einfamilienhaus und lassen den Wert durch einen Gutachter feststellen – keine steuerliche Absetzbarkeit, da kein Bezug zu Einkünften besteht.
🧾 2. Sonderfall: Erbschafts- oder Schenkungssteuer
🔹 Wird das Gutachten verwendet, um einen geringeren gemeinen Wert nachzuweisen (nach § 198 BewG), um Erbschafts- oder Schenkungssteuer zu senken, 🔹 können die Kosten des Gutachtens als Nachlassregelungskosten in der Erbschaftsteuererklärung berücksichtigt werden.
📌 Beispiel: Sie erben eine Immobilie. Das Finanzamt setzt einen pauschalen Wert an, doch Ihr Gutachten belegt einen niedrigeren Marktwert. Die Gutachtenkosten gelten dann als steuerlich abziehbare Nachlassregelungskosten.
💡 Achtung: Das gilt nur, wenn das Gutachten tatsächlich zur Minderung der Steuerlast führt.
💡 Fazit – Wann ist ein Wertgutachten steuerlich absetzbar?
Anlass
Steuerlich absetzbar?
Bemerkung
Vermietete Immobilie
✔ Ja
Als Werbungskosten oder Betriebsausgaben
Gewerbeobjekt
✔ Ja
Betriebsausgabe
Eigengenutzte Immobilie
✕ Nein
Keine Einkünfteerzielung
Private Immobilienverkauf
✕ Nein
Kein Werbungskostenabzug
Erbschaft/Schenkung (zur Steuerfestsetzung)
✔ Teilweise
Als Nachlassregelungskosten, wenn relevant
Scheidung (außerhalb steuerlicher Relevanz)
✕ Nein
Nur privat veranlasst
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