Kann man die Kosten eines Wertgutachtens steuerlich absetzen? – Ja, aber nicht immer!

Kann man die Kosten eines Wertgutachtens steuerlich absetzen? – Ja, aber nicht immer!
Veröffentlicht am:

09.09.2025

Ob Sie die Kosten eines Immobilienwertgutachtens steuerlich absetzen können, hängt davon ab, wofür das Gutachten verwendet wird. Es kommt auf den Anlass, die Art der Immobilie und die steuerliche Nutzung an. In bestimmten Fällen können die Kosten voll oder anteilig als Werbungskosten, Betriebsausgaben oder Nachlassregelung geltend gemacht werden – in anderen nicht.

✅ 1. Absetzbar: Bei Vermietung oder gewerblicher Nutzung

  • Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 9 EStG) oder

voll steuerlich abgesetzt werden.

  • Sie lassen ein Gutachten zur Festlegung des Marktwerts bei Verkauf eines Mietshauses erstellen
  • Sie nutzen das Gutachten im Rahmen der Abschreibung (Restnutzungsdauer, Nachweis der Anschaffungskosten)
Shape

Wenn die Immobilie selbst genutzt oder ein privater Anlass vorliegt, sind die Kosten nicht steuerlich abziehbar. Dazu zählen z. B.:

  • Bewertung bei Scheidung oder Erbschaftsstreitigkeiten, ohne steuerliche Relevanz

📌 Beispiel:
Sie verkaufen Ihr selbst bewohntes Einfamilienhaus und lassen den Wert durch einen Gutachter feststellen – keine steuerliche Absetzbarkeit, da kein Bezug zu Einkünften besteht.

🧾 2. Sonderfall: Erbschafts- oder Schenkungssteuer

📌 Beispiel:
Sie erben eine Immobilie. Das Finanzamt setzt einen pauschalen Wert an, doch Ihr Gutachten belegt einen niedrigeren Marktwert. Die Gutachtenkosten gelten dann als steuerlich abziehbare Nachlassregelungskosten.

Anlass

Steuerlich absetzbar?

Bemerkung

Vermietete Immobilie
✔ Ja
Als Werbungskosten oder Betriebsausgaben
Gewerbeobjekt
✔ Ja
Betriebsausgabe
Eigengenutzte Immobilie
✕ Nein
Keine Einkünfteerzielung
Private Immobilienverkauf
✕ Nein
Kein Werbungskostenabzug
Erbschaft/Schenkung (zur Steuerfestsetzung)
✔ Teilweise
Als Nachlassregelungskosten, wenn relevant
Scheidung (außerhalb steuerlicher Relevanz)
✕ Nein
Nur privat veranlasst

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Autor:
wer-bewertet-was
Autor des Artikels: Thorsten Lamberty

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