Ohne ein Gutachten ermittelt das Finanzamt den Immobilienwert nach dem Bewertungsgesetz (BewG), häufig mittels pauschaler Verfahren (Sachwert-, Ertragswertmodell), die zu überhöhten Werten führen können.
📌 Beispiel:
Das Finanzamt setzt den Wert eines Hauses pauschal auf 650.000 €, obwohl es in schlechtem Zustand ist und ein Sachverständiger nur 540.000 € als realistischen Verkehrswert ermittelt.
➡️ Steuerersparnis durch Gutachten: mehrere tausend Euro!
💡 Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB kann als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts dienen (§ 198 BewG).
Ein Gutachten schützt alle Beteiligten:
📌 Gerade bei Schenkungen zu Lebzeiten innerhalb der Familie kommt es oft zu Vorwürfen wie „unter Wert verschenkt“ oder „bevorzugt behandelt“. Ein neutrales Gutachten schafft hier Klarheit.
Die Höhe der Schenkungsteuer hängt vom Verwandtschaftsgrad und dem Freibetrag ab. Je genauer der Immobilienwert bestimmt ist, desto besser können Sie die Freibeträge ausnutzen und steuerlich planen.
💡 Wer sich auf zu hohe Pauschalwerte des Finanzamts verlässt, verschenkt unter Umständen Freibeträge und zahlt unnötig Schenkungssteuer.
Wird die Immobilie unter Vorbehalt eines Nießbrauchs oder Wohnrechts verschenkt, muss der Wert des übertragenen Eigentums abzüglich dieser Belastungen ermittelt werden.
Nur ein qualifiziertes Gutachten kann diesen reduzierten Verkehrswert korrekt und steuerlich verwertbar beziffern.
Auch bei späteren steuerlichen oder finanziellen Fragestellungen (z. B. bei einer Finanzierung, Umschuldung oder Rückforderung durch das Sozialamt) ist ein Verkehrswertgutachten ein objektiver, anerkannter Nachweis.
✅ Steuern sparen, wenn der Marktwert unter dem pauschalen Finanzamtswert liegt
✅ Rechtssicherheit schaffen gegenüber Familie, Behörden & Gerichten
✅ Pflichtteilansprüche & Gleichbehandlung frühzeitig dokumentieren
✅ Nießbrauch & Wohnrechte korrekt berücksichtigen
✅ Freibeträge besser ausschöpfen