Ein Gutachten ist in der Regel personengebunden – es richtet sich an den Auftraggeber, also z. B. den Eigentümer oder Käufer der Immobilie. Die Bank darf dieses Gutachten rechtlich nicht verwenden, wenn sie nicht selbst als Empfänger benannt ist.
🔹 Readdressierung bedeutet:
Der Gutachter ergänzt oder ändert den Empfängerkreis des Gutachtens und nennt die Bank als weiteren Adressaten oder als alleinigen Empfänger.
Eine Bank stützt ihre Kreditentscheidung maßgeblich auf die Bewertung der Immobilie. Wenn ein Gutachten fehlerhaft ist, kann die Bank bei wirtschaftlichem Schaden ggf. Haftungsansprüche gegen den Gutachter geltend machen – aber nur, wenn sie rechtlich Adressat des Gutachtens ist.
📌 Ohne Readdressierung:
Der Gutachter haftet nur gegenüber dem Auftraggeber, nicht gegenüber Dritten wie der Bank.
📌 Mit Readdressierung:
Der Gutachter erkennt an, dass auch die Bank auf seine Aussagen vertraut – und ist im Zweifel haftbar.
Ein readdressiertes Gutachten muss:
💡 Manche Banken verlangen zusätzlich, dass das Gutachten:
👉 Einfach beim Gutachter anfragen:
Die Readdressierung ist in der Regel formlos möglich – oft genügt ein Nachtrag, ein neues Deckblatt oder eine kurze ergänzende Erklärung.
👉 Kosten:
Viele Gutachter berechnen dafür eine kleine Pauschale oder Bearbeitungsgebühr, da sie mit der Readdressierung rechtlich mehr Verantwortung übernehmen.
✔️ Die Bank benötigt eine rechtlich belastbare Grundlage für ihre Finanzierung
✔️ Nur als Adressat hat sie Haftungsansprüche bei Fehlern im Gutachten
✔️ Die Readdressierung schützt die Bank – und gibt Ihnen schneller grünes Licht bei der Kreditvergabe