Wertgutachten anfechten – Was tun, wenn das Ergebnis nicht stimmt?

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Letztes update:
May 15, 2025

Ein Immobilienwertgutachten kann erhebliche Auswirkungen haben – etwa bei Scheidung, Erbschaft, Steuerfestsetzungen oder Finanzierungen. Doch was, wenn das Ergebnis offensichtlich fehlerhaft, veraltet oder parteiisch ist? In bestimmten Fällen kann ein Wertgutachten angefochten oder durch ein Gegengutachten entkräftet werden.

1. In welchen Fällen kann ein Gutachten angefochten werden?

Gerichtliches Gutachten (z. B. bei Scheidung oder Zwangsversteigerung)
✅ Gutachten zur Steuerfestsetzung (z. B. bei Erbschaft/Schenkung)
✅ Bankgutachten im Rahmen einer Finanzierung
✅ Privates Gutachten, das zu Streit führt (z. B. bei Erbauseinandersetzung)

2. Gründe für eine Anfechtung

Ein Gutachten kann nicht einfach wegen eines unliebsamen Ergebnisses angefochten werden – es müssen sachliche Mängel vorliegen. Dazu zählen:

🔹 Falsche oder unvollständige Datenbasis (z. B. fehlerhafte Flächenangaben, falscher Bauzustand)
🔹 Veraltete Marktwerte oder Bodenrichtwerte
🔹 Nicht nachvollziehbare Bewertungsschritte
🔹 Nicht eingehaltene Bewertungsverfahren (z. B. keine Anwendung der ImmoWertV)
🔹 Parteiisches oder wirtschaftlich motiviertes Gutachten
🔹 Fehlende Berücksichtigung wertbeeinflussender Rechte (z. B. Nießbrauch, Baulast)

📌 Beispiel:
Ein Ehepartner lässt in der Scheidung ein Gutachten anfertigen, das den Immobilienwert auf 900.000 € beziffert. Das Objekt hat jedoch gravierende Baumängel und ein neues Gutachten kommt auf 750.000 €.

3. Wie läuft eine Anfechtung ab?

🔸 Außergerichtlich:

  • Ein eigenes Gegengutachten kann erstellt werden (durch einen unabhängigen Sachverständigen).
  • Das Gegengutachten sollte die Mängel des ersten Gutachtens klar dokumentieren.
  • Bei Scheidungen oder Erbauseinandersetzungen ist das oft schon ausreichend für neue Verhandlungen.

🔸 Gerichtlich:

  • Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen kann ein Antrag auf Ablehnung des Sachverständigen gestellt werden, wenn Befangenheit oder grobe Mängel bestehen.
  • Das Gericht kann ein neues Gutachten in Auftrag geben oder einen Obergutachter hinzuziehen.

💡 Tipp: Wer ein Gutachten anfechten will, sollte das zeitnah und sachlich begründet tun – idealerweise mit Unterstützung eines Anwalts oder Gutachters.

4. Kosten eines Gegengutachtens

Ein Gegengutachten durch einen öffentlich bestellten oder zertifizierten Gutachter kostet je nach Objekt und Umfang zwischen 1.000 € und 3.000 € oder mehr. Diese Investition lohnt sich besonders, wenn es um:

  • Vermögensauseinandersetzungen in fünf- bis sechsstelliger Höhe
  • Erbschafts- oder Schenkungssteuer
  • Gerichtliche Entscheidungen mit langfristigen Folgen

5. Fazit – Wertgutachten erfolgreich anfechten

Fehlerhafte oder einseitige Gutachten sind anfechtbar, insbesondere bei formalen oder inhaltlichen Mängeln.
Ein professionelles Gegengutachten erhöht die Erfolgschancen erheblich – besonders bei Scheidung, Erbschaft oder Steuerangelegenheiten.
Wer bewertet Was hilft Ihnen, einen unabhängigen Sachverständigen zu finden, der ein qualifiziertes Gegengutachten erstellt und Sie bei der Argumentation unterstützt. 🚀

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