✅ Gerichtliches Gutachten (z. B. bei Scheidung oder Zwangsversteigerung)
✅ Gutachten zur Steuerfestsetzung (z. B. bei Erbschaft/Schenkung)
✅ Bankgutachten im Rahmen einer Finanzierung
✅ Privates Gutachten, das zu Streit führt (z. B. bei Erbauseinandersetzung)
Ein Gutachten kann nicht einfach wegen eines unliebsamen Ergebnisses angefochten werden – es müssen sachliche Mängel vorliegen. Dazu zählen:
🔹 Falsche oder unvollständige Datenbasis (z. B. fehlerhafte Flächenangaben, falscher Bauzustand)
🔹 Veraltete Marktwerte oder Bodenrichtwerte
🔹 Nicht nachvollziehbare Bewertungsschritte
🔹 Nicht eingehaltene Bewertungsverfahren (z. B. keine Anwendung der ImmoWertV)
🔹 Parteiisches oder wirtschaftlich motiviertes Gutachten
🔹 Fehlende Berücksichtigung wertbeeinflussender Rechte (z. B. Nießbrauch, Baulast)
📌 Beispiel:
Ein Ehepartner lässt in der Scheidung ein Gutachten anfertigen, das den Immobilienwert auf 900.000 € beziffert. Das Objekt hat jedoch gravierende Baumängel und ein neues Gutachten kommt auf 750.000 €.
🔸 Außergerichtlich:
🔸 Gerichtlich:
💡 Tipp: Wer ein Gutachten anfechten will, sollte das zeitnah und sachlich begründet tun – idealerweise mit Unterstützung eines Anwalts oder Gutachters.
Ein Gegengutachten durch einen öffentlich bestellten oder zertifizierten Gutachter kostet je nach Objekt und Umfang zwischen 1.000 € und 3.000 € oder mehr. Diese Investition lohnt sich besonders, wenn es um:
✅ Fehlerhafte oder einseitige Gutachten sind anfechtbar, insbesondere bei formalen oder inhaltlichen Mängeln.
✅ Ein professionelles Gegengutachten erhöht die Erfolgschancen erheblich – besonders bei Scheidung, Erbschaft oder Steuerangelegenheiten.
✅ Wer bewertet Was hilft Ihnen, einen unabhängigen Sachverständigen zu finden, der ein qualifiziertes Gegengutachten erstellt und Sie bei der Argumentation unterstützt. 🚀