Ein Verkehrswertgutachten gibt den Wert zum Stichtag X wieder – und ist ab diesem Zeitpunkt rein formal unbegrenzt gültig. In der Praxis wird jedoch meist ein Zeitraum von 6 bis 12 Monaten als „verwertbar“ angesehen. Danach kann die Marktlage das Ergebnis überholt haben.
📌 Beispiel:
Ein Gutachten vom Februar 2022 kann im Jahr 2025 nicht mehr zur Begründung eines aktuellen Marktwerts verwendet werden – weil sich Zinssätze, Nachfrage und Bodenrichtwerte verändert haben.
🔹 Starke Marktveränderungen (z. B. Zinswende, Inflation, Einbruch oder Boom im Immobilienmarkt)
🔹 Längere Zeitspanne seit dem Bewertungsstichtag (mehr als 12 Monate)
🔹 Wertbeeinflussende Ereignisse (z. B. Umbau, Sanierung, Leerstand, neue Baulasten)
🔹 Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen (z. B. neue Nutzung, Bebauungsplan)
💡 Faustregel:
Ein Gutachten ist an den Stichtag gebunden, bleibt aber im Verfahren gültig – sofern keine gravierenden Veränderungen eintreten.
📌 Beispiel:
Im Scheidungsverfahren wird ein Gutachten mit Stichtag „Trennungszeitpunkt“ benötigt. Dieser bleibt entscheidend, auch wenn das Verfahren Jahre dauert.
🔁 Wenn seit dem Stichtag mehr als 12 Monate vergangen sind
🔁 Bei geänderter Nutzung, Sanierung oder Modernisierung
🔁 Bei deutlich veränderter Marktlage (Zinswende, Preisrückgänge etc.)
🔁 Bei geplanter Verwertung (Verkauf, Beleihung) und aktualisierter Marktpreisfindung
💡 Tipp: Der Verkehrswert bezieht sich immer auf einen konkreten Stichtag – bei Änderungen im Markt oder Objekt sollte ein Aktualisierungsgutachten erstellt werden.