Vollgutachten vs. Maklergutachten – Unterschiede und Inhalte im Überblick

Vollgutachten vs. Maklergutachten – Unterschiede und Inhalte im Überblick
Veröffentlicht am:

09.09.2025

Bei der Immobilienbewertung gibt es viele Begrifflichkeiten – zwei davon werden häufig verwechselt: das Vollgutachten (bzw. Verkehrswertgutachten) und das Maklergutachten (oft auch als Marktwertschätzung bezeichnet). Dabei unterscheiden sich beide grundlegend in Zweck, Umfang, Methodik und rechtlicher Relevanz.

Merkmal

Vollgutachten (Verkehrswertgutachten)

Maklergutachten (Marktwertschätzung)

Ziel
Rechtssichere Wertermittlung, gerichtsfest
Verkaufspreis-Empfehlung
Verfahren
Nach ImmoWertV (Vergleichs-, Ertrags-, Sachwert)
Erfahrung, Vergleichsobjekte, oft ohne standardisiertes Verfahren
Ersteller
Sachverständiger (öffentlich bestellt oder zertifiziert)
Immobilienmakler
Umfang
30–80 Seiten, umfassend, nachvollziehbar
2–10 Seiten, knapp, stark vereinfacht
Rechtlich verwendbar
Ja (Gericht, Finanzamt, Bank)
Nein (rein informativ)
Kosten
1.000–3.000 €+ je nach Objekt
Kostenlos bis ca. 500 €, häufig im Rahmen eines Verkaufsangebots
Verbindlichkeit
Hoch
Keine rechtliche Verbindlichkeit

️ 2. Was muss ein Vollgutachten zwingend enthalten?

📌 A. Deckblatt und formale Angaben

  • Name & Qualifikation des Gutachters
  • Bewertungsstichtag & Erstellungsdatum
  • Lage (Makro- und Mikrolage)
  • Baujahr, Größe, Bauweise

📌 C. Rechtliche Rahmenbedingungen

  • Baulastenverzeichnis
  • Mietverhältnisse, Nutzungsverträge
  • Auswahl des Verfahrens (Sachwert, Ertragswert oder Vergleichswert)
  • Bewertung des Bodenwerts
  • ggf. Liegenschaftszins, Restnutzungsdauer
  • Darstellung der Berechnungen
  • ggf. Berücksichtigung besonderer objektspezifischer Eigenschaften

📌 F. Anlagen

  • Grundbuchauszug (nicht im Original, aber als Nachweis der Einsicht)
  • ggf. Pläne, Energieausweis, Mietverträge, Baubeschreibung

Ein Maklergutachten oder eine Marktpreiseinschätzung ist eine stark vereinfachte Bewertung – meist als Serviceleistung bei Verkaufsabsicht.

  • Kurzbeschreibung der Immobilie
  • Grober Lage-Check (Makrolage, Infrastruktur)

❌ Nicht enthalten sind:

  • Bodenwertberechnung
  • Detaillierte Baubeschreibung oder Rechenwege

4. Wann brauche ich welches Gutachten?

🚀 Fazit

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Autor:
wer-bewertet-was
Autor des Artikels: Thorsten Lamberty

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