Kunden können über WBW verschiedene Arten von Bewertungen anfordern, einschließlich Bewertungen von Wohnimmobilien, Gewerbeimmobilien und anderen spezialisierten Bewertungen, die auf ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
09.09.2025
Wenn das Finanzamt ein Gutachten verlangt, geht es meist um steuerlich relevante Vorgänge wie Erbschaft, Schenkung, Betriebsübertragungen oder die Anerkennung von Immobilieneinlagen. In solchen Fällen muss der Verkehrswert (Marktwert) der Immobilie ermittelt werden – möglichst realistisch, nachvollziehbar und den gesetzlichen Anforderungen entsprechend.
🔹 Erbschaftssteuer – Bewertung des geerbten Hauses oder Grundstücks
🔹 Schenkungssteuer – z. B. bei vorzeitiger Übertragung an Kinder
🔹 Übertragung von Betriebsvermögen – Einlage oder Entnahme einer Immobilie
🔹 Auseinandersetzung bei Betriebsaufgabe, Scheidung oder Vermögensaufteilung
🔹 Zweifel an der Selbstangabe – wenn der angegebene Wert als zu niedrig erscheint
2. Welche Art von Gutachten wird benötigt?
- Öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
📌 Nicht ausreichend sind:
- Online-Rechner oder Kurzbewertungen
💡 Tipp: Achten Sie darauf, dass das Gutachten nach den Vorgaben der ImmoWertV erstellt wurde (Vergleichs-, Sach- oder Ertragswertverfahren).
Ja, in der Regel müssen Sie das Gutachten selbst beauftragen – auf eigene Kosten. Diese können bei einem qualifizierten Sachverständigen je nach Objektgröße und Aufwand zwischen 1.000 € und 3.000 € oder mehr liegen.
🔸 Feststellung nach dem Bewertungsgesetz (BewG):
- Dieses Verfahren geht oft von pauschalen oder zu hohen Werten aus.
- Hierfür müssen Sie ein Gutachten vorlegen, das einen geringeren Verkehrswert belegt.
📌 Beispiel:
Ein standardisierter Wert nach Bewertungsgesetz liegt bei 1,2 Mio. €. Ein fundiertes Gutachten belegt einen realen Verkehrswert von 980.000 € – das kann die Steuerlast deutlich senken.
5. Was passiert, wenn ich kein Gutachten einreiche?
💡 Tipp: Ein eigenes Gutachten schafft Klarheit und Nachvollziehbarkeit – und kann Ihnen mehrere tausend Euro Steuern sparen.
✅ Nur anerkannte Sachverständige beauftragen (öffentlich bestellt oder zertifiziert)
✅ Gutachten nach ImmoWertV erstellen lassen
✅ Nicht auf pauschale Bewertungsmethoden des Finanzamts verlassen
✅ Bei abweichender Steuerfestsetzung auf § 198 BewG berufen
✅ Langfristig bares Geld sparen durch fundierte Bewertung