Die drei gesetzeskonformen Bewertungsmethoden nach der ImmoWertV

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Letztes update:
June 3, 2025

Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) regelt in Deutschland die gesetzlich zulässigen Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswerts (Marktwerts) von Immobilien. Sie gibt vor, dass drei anerkannte Verfahren angewendet werden dürfen:

Sachwertverfahren (für selbstgenutzte Immobilien)
Vergleichswertverfahren (für Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser, Standardobjekte)
Ertragswertverfahren (für Mietobjekte & Gewerbeimmobilien)

Andere Methoden wie das Investmentverfahren, Residualwertverfahren oder Einheitswertverfahren sind nicht verordnungskonform, werden aber für spezielle Zwecke eingesetzt.

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1. Sachwertverfahren (§ 35 ImmoWertV) – Bewertung von eigengenutzten Immobilien

📌 Anwendung für:
🏠 Einfamilienhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser, Spezialimmobilien (Kirchen, Museen)
🏗 Immobilien ohne direkte Vergleichswerte oder ohne Vermietung

📌 Berechnung:

  • Bodenwert (Grundstückswert auf Basis des Bodenrichtwerts)
  • Baukosten des Gebäudes (Standardherstellungskosten pro m²)
  • Alterswertminderung (Abschläge für Gebäudealter)
  • Marktanpassung (Zu- oder Abschläge je nach Lage & Marktsituation)

💡 Beispiel:
Ein Einfamilienhaus mit 140 m² Wohnfläche auf einem 600 m² Grundstück:

  • Bodenwert: 600 m² × 300 €/m² = 180.000 €
  • Bauwert: 140 m² × 2.000 €/m² = 280.000 €
  • Altersabschlag (20 % bei 20 Jahren): −56.000 €
  • Marktanpassung: +20.000 €
    ➡️ Verkehrswert = 424.000 €

💡 Wichtig:

  • Sinnvoll bei Immobilien, die nicht zur Vermietung stehen.
  • Marktanpassung ist entscheidend, da reine Herstellungskosten oft nicht den tatsächlichen Marktwert widerspiegeln.
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2. Vergleichswertverfahren (§ 36 ImmoWertV) – Preisfindung anhand realer Marktdaten

📌 Anwendung für:
🏠 Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser, Reihenhäuser
🏢 Standardisierte Immobilien mit vielen Vergleichsobjekten

📌 Berechnung:

  • Vergleich mit ähnlichen Immobilien in der Umgebung
  • Anpassung nach Lage, Ausstattung, Größe, Baujahr, Zustand
  • Basis: tatsächlich erzielte Kaufpreise (Gutachterausschüsse, Marktdatenbanken)

💡 Beispiel:

  • Eigentumswohnung (80 m²) in einer Stadt mit Durchschnittspreis von 5.000 €/m²
  • Anpassungen:  
  • Höhere Etage mit Aufzug → +5 %
  • Renovierungsbedarf → −10 %
  • Bessere Lage als Durchschnitt → +3 %
    ➡️ Verkehrswert = 80 m² × 5.000 €/m² × 0,98 = 392.000 €

💡 Wichtig:

  • Vergleichsdaten müssen aktuell und marktrelevant sein.
  • Besonders geeignet für Wohnungen und Reihenhäuser in standardisierten Lagen.
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3. Ertragswertverfahren (§ 37 ImmoWertV) – Bewertung von Renditeobjekten

📌 Anwendung für:
🏢 Mehrfamilienhäuser, Bürogebäude, Gewerbeimmobilien, vermietete Objekte
📊 Objekte, bei denen die Rendite die Marktwertermittlung bestimmt

📌 Berechnung:

  • Rohertrag (Jahresmieteinnahmen)
  • Bewirtschaftungskosten (Verwaltung, Instandhaltung, Mietausfallrisiko)
  • Reinertrag (Rohertrag – Kosten)
  • Kapitalisierung mit Liegenschaftszinssatz (Ertragswert = Reinertrag / Zinssatz)
  • Bodenwert separat berücksichtigen

💡 Beispiel:
Ein vermietetes Mehrfamilienhaus mit Jahresnettomieteinnahmen von 50.000 €

  • Bodenwert: 200.000 €
  • Bewirtschaftungskosten (20 % der Miete): −10.000 €
  • Reinertrag: 40.000 €
  • Liegenschaftszinssatz: 4 %
    ➡️ Verkehrswert Gebäude = 40.000 € / 0,04 = 1.000.000 €
    ➡️ Gesamtwert (inkl. Bodenwert) = 1.200.000 €

💡 Wichtig:

  • Ertragswertverfahren ist das wichtigste Verfahren für Mietobjekte.
  • Die Wahl des Liegenschaftszinssatzes beeinflusst den Wert erheblich.
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Weitere Bewertungsmethoden & ihre Anwendung

Nicht gesetzeskonforme Verfahren nach ImmoWertV, aber in Spezialfällen genutzt:

Verfahren

Einsatzbereich

Warum nicht nach ImmoWertv?

Investmentverfahren
Institutionelle Anleger & Portfolios
Reine Renditebewertung, oft mit Diskontierungsmodellen (DCF)
Residualwertverfahren
Projektentwicklung & Bauland
Wertberechnung auf Basis zukünftiger Nutzung, nicht für Verkehrswertermittlung
Zeilenbewertung
Gewerbeimmobilien & Hotels
Detaillierte Flächenbewertung, keine allgemeine Marktwertbasis
Substanz-/ Liquidationswert
Insolvenz, Zwangsversteigerung
Bewertung bei Verkauf unter Marktbedingungen
Einheitswertverfahren
Steuerliche Bewertung (Grundsteuer, Erbschaft)
Nicht marktgerecht, basiert auf veralteten Berechnungen

💡 Fazit:

  • Diese Methoden haben ihre Berechtigung, sind aber keine offiziellen Verfahren nach ImmoWertV für die Verkehrswertermittlung.
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Fazit – Wann kommt welches Verfahren zum Einsatz?

Sachwertverfahren → Eigennutz, Einfamilienhäuser, Spezialimmobilien
Vergleichswertverfahren → Eigentumswohnungen, Standardimmobilien
Ertragswertverfahren → Mietobjekte, Gewerbe, Mehrfamilienhäuser

💡 Beste Strategie:
✔️ Je nach Immobilientyp das richtige Verfahren wählen – oder Kombinationen nutzen.
✔️ Gutachterausschuss-Daten nutzen, um realistische Vergleichspreise zu erhalten.
✔️ Für Finanzierungen & steuerliche Zwecke sicherstellen, dass das Gutachten nach ImmoWertV erstellt wurde.

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