Die drei gesetzeskonformen Bewertungsmethoden nach der ImmoWertV

Die drei gesetzeskonformen Bewertungsmethoden nach der ImmoWertV
Veröffentlicht am:

09.09.2025

Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) regelt in Deutschland die gesetzlich zulässigen Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswerts (Marktwerts) von Immobilien. Sie gibt vor, dass drei anerkannte Verfahren angewendet werden dürfen:

Andere Methoden wie das Investmentverfahren, Residualwertverfahren oder Einheitswertverfahren sind nicht verordnungskonform, werden aber für spezielle Zwecke eingesetzt.

1. Sachwertverfahren (§ 35 ImmoWertV) – Bewertung von eigengenutzten Immobilien

📌 Berechnung:

  • Baukosten des Gebäudes (Standardherstellungskosten pro m²)
  • Marktanpassung (Zu- oder Abschläge je nach Lage & Marktsituation)
  • Bodenwert: 600 m² × 300 €/m² = 180.000 €
  • Altersabschlag (20 % bei 20 Jahren): −56.000 €

💡 Wichtig:

  • Marktanpassung ist entscheidend, da reine Herstellungskosten oft nicht den tatsächlichen Marktwert widerspiegeln.

2. Vergleichswertverfahren (§ 36 ImmoWertV) – Preisfindung anhand realer Marktdaten

📌 Berechnung:

  • Anpassung nach Lage, Ausstattung, Größe, Baujahr, Zustand

💡 Beispiel:

  • Anpassungen:  
  • Renovierungsbedarf → −10 %

💡 Wichtig:

  • Besonders geeignet für Wohnungen und Reihenhäuser in standardisierten Lagen.

3. Ertragswertverfahren (§ 37 ImmoWertV) – Bewertung von Renditeobjekten

📌 Berechnung:

  • Bewirtschaftungskosten (Verwaltung, Instandhaltung, Mietausfallrisiko)
  • Kapitalisierung mit Liegenschaftszinssatz (Ertragswert = Reinertrag / Zinssatz)

💡 Beispiel:
Ein vermietetes Mehrfamilienhaus mit Jahresnettomieteinnahmen von 50.000 €

  • Bewirtschaftungskosten (20 % der Miete): −10.000 €
  • Liegenschaftszinssatz: 4 %
    ➡️ Verkehrswert Gebäude = 40.000 € / 0,04 = 1.000.000 €
    ➡️ Gesamtwert (inkl. Bodenwert) = 1.200.000 €
  • Ertragswertverfahren ist das wichtigste Verfahren für Mietobjekte.
Shape

Nicht gesetzeskonforme Verfahren nach ImmoWertV, aber in Spezialfällen genutzt:

  • Diese Methoden haben ihre Berechtigung, sind aber keine offiziellen Verfahren nach ImmoWertV für die Verkehrswertermittlung.

Fazit – Wann kommt welches Verfahren zum Einsatz?

💡 Beste Strategie:
✔️ Je nach Immobilientyp das richtige Verfahren wählen – oder Kombinationen nutzen.
✔️ Gutachterausschuss-Daten nutzen, um realistische Vergleichspreise zu erhalten.
✔️ Für Finanzierungen & steuerliche Zwecke sicherstellen, dass das Gutachten nach ImmoWertV erstellt wurde.

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Autor:
wer-bewertet-was
Autor des Artikels: Thorsten Lamberty

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